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FAQ

Häufige Fragen zu SchoolsFirst-Erweiterungen

Zwölf kurze Antworten auf die Fragen, die uns SchoolsFirst FCU-Mobil-Nutzer am häufigsten stellen.

Nein. Jede Erweiterung liest den lokalen SchoolsFirst-App-Cache und fragt nie Ihre SchoolsFirst FCU-Zugangsdaten ab. Ihre Anmeldedaten bleiben in der SchoolsFirst-App.
Der SchoolsFirst-Mobil-App für Deutschland (SchoolsFirst FCU), auf iOS und Android, aktuelle Hauptversionen. Erweiterungen verändern die SchoolsFirst-App selbst nicht.
Ja. Der Shop wird von DLAZ GmbH betrieben, BAK-Nr. 123506 Oldenburg, BaFin-ID 10123506. Rechtsblock im Footer jeder Seite.
Monatlich, in EUR, per SEPA-Lastschrift oder Karte. Rechnungen von DLAZ GmbH enthalten deutsche MwSt., wo anwendbar.
Öffnen Sie im Shop Ihre Kontenseite, tippen Sie auf die Erweiterung, tippen Sie auf Kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen bezahlten Periode wirksam. Kein Anruf, keine E-Mail nötig.
Erweiterungen sind an Ihre Geräteinstallation gebunden. Für den Haushalt gibt es die Familien-Nur-Lese-Ansicht mit bis zu vier Betrachtern.
Sie lesen die zuletzt synchronisierten SchoolsFirst-App-Daten. Offline zeigt das Widget den letzten bekannten Stand und aktualisiert sich bei der nächsten Synchronisation.
Jede Seite in diesem Shop ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, auf getrennten URLs. Umschalten über die Sprach-Pille im Header.
Ja — der Export-Connector erzeugt DATEV-taugliche Buchungszeilen, Xero-kompatibles CSV oder einfaches UTF-8-CSV, nach Zeitraum und Konto einstellbar.
AGB unter /de/agb, Datenschutz unter /de/datenschutz, Cookies unter /de/cookies, Widerruf unter /de/widerruf.
Der Betreiber, DLAZ GmbH, wird beaufsichtigt von der BaFin, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. BaFin-ID 10123506.
Über support@schoolsfirst.it.com. Erste Antwort innerhalb eines Werktages.